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> zur Erläuterung technischer Sachverhalte in Gerichtsterminen

> zur Gutachtenerstellung gemäß Beschlussthema

> zur Beratung bei Beweissicherungsmaßnahmen

> zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit, der Ertragsstärke oder des Betriebsverhaltens.

Ausgewogen

Weisungsfreie, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben aufgrund ihrer nachgewiesenen Unabhängigkeit ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit, gerade vor Gerichten, und sind dort eine gute Wahl für den technischen Vortrag komplexer Sachverhalte.
Provisionsregelungen, Kooperationen und geschäftliche Verflechtungen oder die „
Geiz-ist-g…“-Mentalität führen oft zu eigenartigen Stilblüten, die sich technisch vielfach nicht begründen oder nachvollziehen lassen.

Die rechtliche Aufarbeitung kann ein letzter Weg zur Ertragssicherung (auch zum Schadensersatz) für beide Seiten darstellen.  Ertragsverluste werden dabei oft als Schaden monetär bewertet.

Der Verkehrs-/Marktwert einer PV-Anlage kann ermittelt werden.

Großprojekte befinden sich in Schieflage. Schadenursachen müssen bestimmt werden, um juristisch die Verantwortlichkeiten zu bestimmen.

Welche Aufwendungen sind für welche Leistungspakete  angemessen?

· unparteiisch,

· unabhängig,

· weisungsfrei,

· kompetent,

· verständlich,

· vereidigt,

· vollständig

Begutachtung für Gerichte und Justizbehörden

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