Wertgutachten, Wertfeststellungen, monetäre Bewertung von PV-Anlagen - Verkehrswert
Der Bestand an PV-Anlagen ist in Deutschland sehr groß (knapp 4 Mio.) und die Nachfrage nach Wertfeststellungen nehmen stetig zu (Erbschaft, Scheidung, Zwangsversteigerung, Insolvenz, Verkauf, Gesellschafterablösung, Firmenübernahmen, Sicherheit bei Kreditvergabe, Sachwerteinlage usw.).
Wertbegriffe werden oftmals unterschiedlich ausgelegt und deshalb sollten Sie Ihren beabsichtigten Bewertungszweck genau festlegen. Wenn Sie nicht sicher sind, schildern Sie mir Ihre Anforderung und wir legen gemeinsam fest, welche Zielgröße und welche Ermittlungsmethode für Ihren Anwendungsfall passgenau ist.
Nach den Grundsätzen des "Bewertungsleitfadens" erstellen wir Wertgutachten für PV-Anlagen. Dabei gibt es Fälle, in denen bereits Schäden vorliegen oder Ertragsausfall eingetreten ist. Diese Störeinflüsse werden angemessen berücksichtigt..
Der gewöhnliche Wert (auch Verkehrswert) einer in Deutschland netzgekoppelten betriebenen PV-Anlage wird üblicherweise nach dem modifizierten Ertragswertverfahren und den Anforderungen des BWertG (§203) ermittelt. Der Bewertungsstichtag bestimmt dabei, ab wann die Restnutzungsdauer einsetzt und für die die monetäre Erträge eine Kapitalisierung (Diskontierung) durchzuführen ist.
Die 8. Auflage des Bewertungsleitfadens der Fachgruppe “Elektrotechnik und Informationstechnik im BVS e.V.” ist seit seit Mitte 2020 als E-Book Version und Druckwerk verfügbar. Die Buchversion ist unter ISBN 978-3-95786-251-8 im Wißner-Verlag verfügbar (siehe unten oder >>LINK<< ).
Neben den bewertungstechnischen Randbedingungen steigt auch die technische Komplexität der Bewertungsobjekte. Sektorenkopplung, Integration von Speichern, Wärmepumpen, eAutos und dynamische Stromtarife sind seit gut 5 Jahren ergänzende Herausforderungen. Software/Firmware mit KI-Unterstützung in EMS Systemen reduzieren die Nachvollziehbarkeit. Die wertrelevanten Einflüsse werden vielschichtiger. Selbst Gesichtspunkte der Cybersercurity schwingen mit.
Falls ich mich um eine unabhängige Bewertung kümmern soll, so müssen die Energieerträge der letzten 3-4 vollen Betriebsjahre belegt sein und eine Besichtigung der Anlagentechnik durchgeführt werden. Alle Betriebskosten im Zusammenhang mit der PV-Anlage und der Ertragssicherung sollten soweit verfügbar ebenfalls nachgewiesen werden. PV-Anlagen, die Einnahmen aus der Vergütung nach EEG-Regelungen beziehen, werden nach dem modifizierten Ertragswertverfahren bewertet. Da die Erträge über die verbleibende Restnutzungsdauer gesichert sein sollen, müssen die Qualitätsmerkmale der Installation der konkreten PV-Anlage mit einbezogen werden, damit die Anlagenverfügbarkeit bzw. erkennbare Ausfallrisiken adäquat im Wert abgebildet werden.
Sollten Sie nur zur Abschätzung eines Weiterbetriebes einer Ü20-PV-Anlage eine Hilfestellung suchen, so dürfen Sie den Fachartikel aus der ep Elektropraktiker 11-2025 (Leseprobe unterhalb dieses Artikels) studieren und diese Ratschläge umsetzen.
Wenn Sie mich beauftragen wollen, eine Bewertung durchzuführen finden Sie meine Honorarsätze unter www.sv-edv.de/uhlenberg.pdf finden.
EINSCHRÄNKUNGEN:
Rechtliche Aspekte der geschlossenen Verträge (bei Dachüberlassung) werden von mir nicht bewertet. Steuerlich Aspekte oder persönliche Verhältnisse werden ebenfalls nicht bewertet. Für beide Teilbereiche ist eine fachkundige Beratung eines Rechtsanwalts und/oder Steuerberaters notwendig, nachdem das Verkehrswertgutachten vorliegt.
Sonderfälle in der Bewertung von PVAs
- Wie sollten langlebige Betriebsmittel Transformatorstationen, Schaltanlagen) in die Wertfindung einfließen?
- Wie ist der Umgang mit komplexen Einnahmesituationen (Eigenverbrauch, dynamische Stromtarife, Direktvermarktung, Marktpreis usw.)?
- Wie sind Betriebskosten und Rücklagen zu berücksibhtigen?
- Wie sind Insolvenzsituationen auf Dachverpächterseite bei der Bewertung einzuordnen?
- Was sollte gemacht werden, wenn der Zugang zum PV-Objekt verwehrt wird?
Zeitschrift ep Elektropraktiker 11-2025
Leseprobe
Wenn Sie der zukünftige Umgang mit Ü20-PV interessiert. Fachartikel (siehe auch "Vortragsthemen")
Bezugsquelle Wißner-Verlag Augsburg
Bewertungsleitfaden ITK 2020, 8. Auflage
Seit Juni 2020 unter ISBN 978-3-95786-251-8 bestellbar.
Link-Buchversion (Versand extra):
Sofort Download für die Online-Version (E-Book):
Externe Quellen zur Bewertung von PV-Anlagen
Rechtsanwalt Andreas Kleefisch, Münster in der Zeitschrift "pv magazine" vom 3.Mai.2019 >> externer Link <<
Rechtsanwalt Dr. Stefan Rode, Münster zum Kauf und Verkauf von gebrauchten PV-Anlagen aus 2010, >> externer Link <<
IfS Forum, Köln zu einem Seminar aus 2014 Wertermittlung an PV-Anlagen (Schlimpfert)
Oder fragen Sie doch mal die KI Ihres Vertrauens (z.B. Copilot, Gemini, Grok usw.)...
